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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisiert eine Verbraucher*innenkonferenz, um ein differenziertes Meinungsbild von informierten Verbraucher*innen zur Anwendung von Genome Editing, also den neuartigen, bereits jetzt weltweit eingesetzten „Genscheren“, in Form eines Verbraucher*innenvotums erarbeiten zu können.
Ermöglicht wird so eine direkte Beteiligung von Bürger*innen an der öffentlichen Diskussion zu einem verbraucherrelevanten und öffentlich kontrovers diskutierten Thema. Das Konzept der Konferenz lehnt sich an das Modell der sog. Konsensus-Konferenzen aus Dänemark an. Das BfR nutzte dieses Modell bereits im Jahr 2006 erfolgreich, als es die Verbraucher*innenkonferenz Nanotechnologie durchführte.
Nutzen vs. Risiken der Methode
Das BfR hat 2017 in einer Vorabstudie Fokusgruppeninterviews zu Genome Editing durchgeführt. Das Ergebnis: Der Kenntnisstand war gering, das Informationsbedürfnis der Verbraucher*innen sehr hoch. Der mögliche Nutzen von Genome Editing wurde geringer vermutet als die möglichen Risiken. Da das Wissen um die Einstellungen und den Kenntnisstand der Bevölkerung grundlegend für eine angemessene Risikokommunikation ist, organisiert das BfR darauf aufbauend die Verbraucher*innenkonferenz
Verbraucher*innenvotum und Abschlusskonferenz
Ziel der Konferenz ist ein Verbraucher*innenvotum. Dieses wird als zentrales Ergebnis der Konferenz an Repräsentant*innen aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft übergeben. Der gesamte Prozess bis zum Votum erstreckt sich über drei Wochenenden bis hin zu einer Abschlusskonferenz am 30. September 2019 in Berlin, bei der die Übergabe der gesicherten Ergebnisse und des Verbraucher*innenvotums erfolgt.
Quelle: https://www.bfr.bund.de/de/verbraucherkonferenz_genome_editing.html